mitmachen:vereinssatzung
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| mitmachen:vereinssatzung [2023/06/18 14:27] – lluebbecke | mitmachen:vereinssatzung [2023/06/19 14:16] (aktuell) – lluebbecke | ||
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| - | ====== Satzung des Vereins „Melurien-Projekt“ ====== | + | ====== Satzung des Vereins „Melurien“ ====== |
| **Hinweis: | **Hinweis: | ||
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| § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr | § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr | ||
| - | - Der Verein führt den Namen „Melurien-Projekt“. Nach der Eintragung im Vereinsregister wird der Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ hinzugefügt. | + | - Der Verein führt den Namen „Melurien“. Nach der Eintragung im Vereinsregister wird der Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ hinzugefügt. |
| - Der Sitz des Vereins ist Hannover. | - Der Sitz des Vereins ist Hannover. | ||
| - Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | - Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
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| § 2 Zweck und Ziele des Vereins | § 2 Zweck und Ziele des Vereins | ||
| - | - Zweck des Vereins ist die Förderung | + | - Zweck des Vereins ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die förderung freier Rollenspiele und des Rollenspielhobbies. |
| - | - Der Vereinszweck wird durch das gemeinschaftliche Spielen und Entwickeln von Geschichten und Regeln | + | - Der Vereinszweck wird durch das gemeinschaftliche Spielen und Entwickeln von Rollenspielen |
| - Der Vereinszweck wird durch die Bekanntmachung und Förderung von Rollenspielen, | - Der Vereinszweck wird durch die Bekanntmachung und Förderung von Rollenspielen, | ||
| - Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. | - Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. | ||
| Zeile 32: | Zeile 32: | ||
| § 5 Erwerb der Mitgliedschaft | § 5 Erwerb der Mitgliedschaft | ||
| - | - Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben. | + | - Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben und eine Rolle im Melurien-Projekt bekleiden. |
| - Die Aufnahme im Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. | - Die Aufnahme im Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. | ||
| - Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. | - Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. | ||
| Zeile 133: | Zeile 133: | ||
| - Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die zu diesem Zweck einberufen wird. | - Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die zu diesem Zweck einberufen wird. | ||
| - | - Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, beim Verlust der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige | + | - Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, beim Verlust der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige |
| § 18 Inkrafttreten | § 18 Inkrafttreten | ||
| - Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2022 angenommen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | - Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2022 angenommen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | ||
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